UVV - Unfallverhütungsvorschrift


Da, speziell bei gewerblich genutzten Gartengeräten, immer häufiger nach der regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Durchführung der Prüfung der Arbeitsmittel (auch UVV-Prüfung genannt) gefragt wird, möchten wir Ihnen hier diesen Service für ihre Hand- und Radgeführten Gartengeräte bereitstellen. Denn gemäß Paragraph 14 der Betriebssicherheitsverordnung ist jedes eingesetzte Arbeitsmittel mindestens einmal im Jahr von einer befähigten Person zu prüfen. Diese Prüfung muss dokumentiert werden. Dies übernehmen wir als Motorgeräte Fachhändler gerne für Sie.


Servicenummer

Servicezeiten
Mo:
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Di:
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi:
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do:
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Fr:
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Sa:
geschlossen